Berechtigungen

 

HLW (5-jährig)

Nach der 5-jährigen Ausbildung an der HLW hat man folgende Berechtigungen, die Lehrzeit in folgenden Berufen wird ersetzt:

In weiteren verwandten Berufen werden auf Antrag gewisse Lehrzeiten anerkannt.

Ersatz der Unternehmerprüfung

Für die Absolventinnen und Absolventen der HLW, die die Reife- und Diplomprüfung positiv abgelegt haben, entfällt die Unternehmerprüfung.

Anerkennung in der EU

Die Reifeprüfung der Höheren Lehranstalt für Wirtschaft einschließlich der Unternehmer- sowie der Berufsbefähigungsprüfung wird auf Diplomniveau von allen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt. Damit ist der Zugang der Absolventen zu einer erheblichen Anzahl komplexer fach- und berufsspezifischer Tätigkeiten im gesamten EU-Raum gewährleistet.